Jokertage
Jedes Kind hat gemäss Volksschulgesetz die Möglichkeit, 2 freie Tage pro Jahr ohne Angabe von Gründen in Form von Jokertagen zu beziehen. Das entspricht 4 Tagen während der Kindergartenzeit und je 6 Tagen in der Unter- und Mittelstufenzeit. Am Ende der einzelnen Stufen verfallen nicht bezogene Jokertage.
Jokertage müssen frühzeitig vor Bezug mittels Telefon an die Lehrperson oder an die Schulleitung gemeldet werden.
Jokertage sollen für spezielle, private Anlässe bezogen. Nach wie vor gilt der Grundatz: Die Schule findet statt!